Wenn man die Risiken der Wirkstoffe genauer unter die Lupe nimmt, wird schnell klar, warum manche Schmerzmittel rezeptpflichtig sind.
Allgemein

Wann sind Schmerzmittel rezeptpflichtig?

Warum sind einige Schmerzmittel rezeptpflichtig? Während Aspirin oder Ibuprofen rezeptfrei in der Apotheke erhältlich sind, müssen andere Präparate vom Arzt verschrieben werden. Starke Schmerzmittel haben oft schwere Nebenwirkungen oder machen abhängig. Der Grund für die strenge Regelung ist also der Schutz der Patienten.

Arten von Schmerzmitteln

Das Arzneimittelgesetz (AMG) unterscheidet drei Kategorien von Arzneimitteln: freiverkäufliche, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel (einschließlich der im BtMG geregelten Stoffe). Im Vordergrund steht immer die sichere Anwendung. Welche Regelung für welches Arzneimittel gilt, entscheidet das Gesundheitsministerium. Grundlage für die Entscheidung ist in der Regel die Empfehlung einer Kommission, die sich aus Ärzten, Apothekern und Forschern zusammensetzt. Die Gesetze sind nicht in allen Ländern einheitlich. So kann man zum Beispiel in den Niederlanden viele Medikamente im Supermarkt kaufen, die es bei uns nur in der Apotheke gibt.

Frei verkäufliche Schmerzmittel

Im Gegensatz zu anderen Ländern, in denen man viele Medikamente im Supermarkt kaufen kann, sind in Deutschland alle „echten“ Schmerzmittel zumindest apothekenpflichtig. Einige frei verkäufliche Präparate aus der Drogerie können zwar bestimmte Schmerzen lindern, sind aber nicht zur Behandlung starker Schmerzen geeignet. Dazu gehören Pflaster, Gels und Salben gegen Muskel- und Gelenkschmerzen sowie einige niedrig dosierte Mittel gegen Halsschmerzen.

Apothekenpflichtige Schmerzmittel

Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen nur in Apotheken und nur durch Fachpersonal an den Verbraucher abgegeben werden. Diese Regelung gilt, weil davon ausgegangen wird, dass die Beratung in der Apotheke ausreicht, um den Kunden über Risiken und Nebenwirkungen aufzuklären. Die wichtigste Gruppe der rezeptfreien Schmerzmittel sind die nicht-steroidalen Antirheumatika (NSAR). Sie wurden früher vor allem zur Behandlung von rheumatischen Schmerzen eingesetzt. Im Gegensatz zu anderen Rheumamitteln enthalten sie jedoch keine Steroide. Heute werden sie bei vielen Arten von Schmerzen eingesetzt, von Kopfschmerzen über Zahnschmerzen bis hin zu Menstruationsbeschwerden. Außerdem hemmen sie Entzündungen und senken Fieber. Einige von ihnen sind bis zu einer bestimmten Dosierung rezeptfrei erhältlich. Die wichtigsten NSAR sind:

  • Acetylsalicylsäure („Aspirin“ bis zu 500 mg pro Tablette)
  • Diclofenac (bis zu 25 mg pro Tablette)
  • Ibuprofen (bis zu 400 mg pro Tablette)
  • Naproxen (bis zu 250 mg pro Tablette)

Ein weiteres weit verbreitetes Schmerzmittel ist Paracetamol, das bis zu einer Dosis von 500 mg rezeptfrei erhältlich ist. Es wirkt ebenfalls schmerzlindernd und fiebersenkend, aber nicht entzündungshemmend.

Schmerzmittel rezeptpflichtig

Wenn ein Arzneimittel ärztlicher Überwachung bedarf, wird es vom Gesetzgeber als verschreibungspflichtig eingestuft. Für diese Einstufung gibt es mehrere Gründe:

  • Neue Wirkstoffe, deren Neben- oder Wechselwirkungen noch nicht ausreichend bekannt sind, sind nur auf Rezept erhältlich. Stellt sich heraus, dass die Risiken vertretbar sind, kann das Medikament nach einiger Zeit aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Dies war beispielsweise bei Naproxen im Jahr 2002 der Fall.
  • Rezeptpflichtig sind auch Schmerzmittel, die als Drogen missbraucht werden können und/oder abhängig machen. Dazu gehören unter anderem alle mittelstark oder schwach wirksamen Opioide wie Tilidin und Tramadol. Starke Opioide wie Morphin oder Fentanyl gelten als Betäubungsmittel. Für sie gilt eine verschärfte Verschreibungspflicht (nur durch Fachärzte; fälschungssichere Rezepte).
  • Wenn die Nebenwirkungen stark dosisabhängig sind, gibt es Präparate, die in hohen Dosen nur auf Rezept erhältlich sind. Ein Beispiel ist Paracetamol, das in zu hoher Dosierung Magenblutungen und Nierenschäden verursachen kann.

Rezeptpflichtige Schmerzmittel sind in Deutschland auch an der Verpackung als solche erkennbar. Ein Rezept darf nur einmal eingelöst werden. Apotheken, die vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese gesetzliche Vorschrift verstoßen, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen.

Weitere Informationen

  • Schmerzmittel rezeptfrei – Immer mehr Schmerzmittel können rezeptfrei im Internet gekauft werden. Wer diese Angebote nutzt, sollte auch über die Risiken informiert sein.

Illustration Schmerzmittel rezeptpflichtig

Betrachtet man die Risiken der Wirkstoffe genauer, wird schnell klar, warum manche Schmerzmittel rezeptfrei erhältlich sind und andere nicht.


 

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